Aimsun Endnutzer-Lizenzvereinbarung – Geschäftsbedingungen

BITTE LESEN SIE DIE FOLGENDEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE (i) DAS VERSIEGELTE SOFTWAREPAKET ÖFFNEN, (ii) AIMSUN-SOFTWARE INSTALLIEREN, KOPIEREN, VERWENDEN UND/ODER (iii) HERUNTERLADEN.

Dies ist eine rechtlich bindende Endnutzer-Lizenzvereinbarung (die„Vereinbarung“) zwischen Ihnen („Lizenznehmer“) und Aimsun SLU mit Sitz in Ronda Universitat 22 B, 08007 Barcelona, Spanien, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer B61504775. DURCH ÖFFNEN DES VERSIEGELTEN SOFTWAREPAKETS UND/ODER AN

KLICKEN DER „JA“-TASTE UND/ODER INSTALLATION, KOPIEREN ODER ANDERWEITIGE NUTZUNG DER SOFTWARE BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIESE ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDENHABEN UND ERKLÄREN SICH MIT DEN FOLGENDEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN. AIMUN SLU LIZENZIERT DIE SOFTWARE NUR, WENN SIE ALLEN BEDINGUNGEN ZUSTIMMEN.

WENN SIE MIT DEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN SIND, WÄHLEN SIE DIE SCHALTFLÄCHE „NEIN“ UND INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER VERWENDEN DIE SOFTWARE NICHT UND GEBEN, FALLS ZUTREFFEND, DAS UNGEÖFFNETE SOFTWAREPAKET UND DIE ENTSPRECHENDEN BEGLEITMATERIALIEN (EINSCHLIESSLICH DRUCKSCHRIFTEN) UMGEHEND ZURÜCK. DIE ENTSPRECHENDEN LIZENGEBÜHREN WERDEN IHNEN DANN GANZ ODER ANTEILIG
ZURÜCKERSTATTET.

Diese Vereinbarung wird wirksam, sobald der Lizenznehmer diesen Bedingungen zustimmt.

1. Begriffsbestimmungen

Die nachstehend aufgeführten Begriffe werden in dieser Vereinbarung mit folgenden Bedeutungen verwendet:

a) „Software“ bedeutet i) die Aimsun-Anwendungssoftware und alle ihre Komponenten oder Plug-in-Anwendungen, nur in Objektcodeform, ii) jegliche Dokumentation zu dieser Software, die dem Lizenznehmer von Aimsun SLU zur Verfügung gestellt wird, und iii) alle Versionen, Modifikationen, Erweiterungen, Updates oder ähnliche Änderungen der besagten Software und/oder Dokumentation, unabhängig davon, ob sie von oder für Aimsun SLU entwickelt wurden, die nach alleinigem Ermessen von Aimsun SLU dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellt werden können. „Software“ umfasst nur die Anwendungen und Komponenten, die dem Lizenznehmer entsprechend dem mit Aimsun SLU vereinbarten Kauf effektiv bezahlt und lizenziert wurden.

b) jede Art von Software-Dokumentation, die dem Lizenznehmer von Aimsun SLU zur Verfügung gestellt wird, und

c) alle sowohl von als auch für Aimsun SLU entwickelten Versionen, Modifikationen, Verbesserungen, Aktualisierungen oder ähnliche Änderungen an dieser Software und/oder der Dokumentation, die dem Lizenznehmer nach alleinigem Ermessen von Aimsun SLU zur Verfügung gestellt werden. „Software“ beinhaltet lediglich die Anwendungen und Komponenten, die vom Lizenznehmer tatsächlich erworben und entsprechend der mit Aimsun SLU getroffenen Vereinbarung an ihn lizenziert wurden.

d) „Freischaltcodes“ bezeichnen die Aktivierungscodes der Software, die Sie erhalten, wenn Sie (i) die Software installieren und (ii) diese Lizenz vollständig bezahlt haben.

2. Software-Eigentum

Dieses Software-Programm ist ein proprietäres Produkt von Aimsun SLU und urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung der Software unterliegt diesem Lizenzvertrag und geltendem Recht einschließlich des Urheberrechts. Aimsun SLU behält sich alle Rechte an dieser Software vor.

3. Softwarelizenz

a) Lizenzgewährung Durch
Ihre Annahme dieser Software-Lizenzvereinbarung durch (i) Anklicken der Schaltfläche „JA“, (ii) Installation, Kopieren oder anderweitige Nutzung der Software und/oder (iii) Öffnen des versiegelten Softwarepakets gewährt Ihnen Aimsun SLU je nach dem mit Aimsun SLU getätigten und vereinbarten Kauf eine persönliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und eingeschränkte Lizenz zum Herunterladen, Installieren und Verwenden einer Kopie der Software in Form von Objektcode auf einem Computer ausschließlich für interne Zwecke des Lizenznehmers, für Forschungs-und Ausbildungszwecke oder Testzwecke oder für kommerzielle Zwecke zur Erbringung von Dienstleistungen an Dritte. Hierdurch ergibt sich keine Änderung der in dieser Lizenzvereinbarung festgelegten Nutzungsbeschränkungen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Nutzung der Software zu übertragen oder die Software ohne vorherige Zustimmung von Aimsun SLU seinen Kunden zugänglich zu machen oder in ein entwickeltes Endprodukt zu integrieren. Diese Lizenz gilt nur für eine einzelne Software-Installation.

b) Software
Diese Vereinbarung gestattet die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer. Der Lizenznehmer muss über eine Lizenz und einen Lizenzschlüssel für jeden Arbeitsplatzrechner verfügen, auf dem die Software betrieben werden kann.

c) Lizenzschlüssel.
Aimsun SLU stellt dem Lizenznehmer einen Lizenzschlüssel zur Verfügungoder hat dem Lizenznehmer einen Lizenzschlüssel zur Verfügung gestellt, der die Software aktiviert.

d) Freischaltcodes.
Aimsun SLU stellt dem Lizenznehmer die entsprechenden Codes zur Aktivierung der Software zur Verfügung. Aimsun SLU stellt dem Lizenznehmer einen vorläufigen Freischaltcode für die Softwareinstallation und nach der vollständigen Bezahlung einen endgültigen Aktivierungscode bereit.

e) Vorbehaltsklausel

Aimsun ist nicht verpflichtet, diesen Vertrag zu erfüllen, wenn der Erfüllung Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Außenhandels- oder Zollbestimmungen sowie Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen.

f) Exportkontrolle bei Kaufverträgen (Einhaltung der Exportkontrollvorschriften)

i. Verbringt der Besteller von Aimsun gelieferte Waren (Hardware und/oder Software und/oder Technologie sowie entsprechende Dokumentationen, unabhängig von der Art der Bereitstellung) oder von Aimsun erbrachte Werk- und Dienstleistungen (einschließlich aller Arten von technischem Support) an einen Dritten weltweit, so hat der Besteller alle anwendbaren nationalen und internationalen (Re-) Exportkontrollvorschriften zu beachten. Der Käufer hat in jedem Fall die (Re-) Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika einzuhalten.

ii. Sofern für Exportkontrollprüfungen erforderlich, wird der Besteller Siemens nach Aufforderung unverzüglich alle Informationen über Endempfänger, Endverbleib und Verwendungszweck der von Siemens gelieferten Waren bzw. erbrachten Werk- und Dienstleistungen sowie diesbezügliche Exportkontrollbeschränkungen übermitteln.

iii. Der Käufer stellt Aimsun von allen Ansprüchen, Verfahren, Klagen, Bußgeldern, Verlusten, Kosten und Schäden frei, die sich aus der Nichteinhaltung von Exportkontrollvorschriften durch den Käufer ergeben, und der Käufer entschädigt Aimsun für alle daraus resultierenden Verluste und Ausgaben, es sei denn, die Nichteinhaltung wurde nicht durch Verschulden des Käufers verursacht. Diese Bestimmung impliziert keine Änderung der Beweislast.

4. Geistiges Eigentum

4.1. Aimsun SLU verteidigt auf ihre Kosten jede Klage, die gegen den Lizenznehmer erhoben wird, soweit die Klage nur auf der Behauptung beruht, dass die Software oder ein Teil davon, die im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellt wird, bei der Nutzung im Rahmen dieses Vertrages ein Patent oder Urheberrecht oder ein Geschäftsgeheimnis eines Dritten verletzt, und sie trägt jeden Vergleich und alle Kosten, Der Lizenznehmer zahlt jeden Vergleich und alle Kosten, Schäden und Auslagen, die dem Lizenznehmer endgültig zugesprochen werden und die ausschließlich auf einen solchen Anspruch zurückzuführen sind, vorausgesetzt, dass der Lizenznehmer Aimsun SLU unverzüglich schriftlich über das Bestehen eines solchen Anspruchs oder Verfahrens informiert, dass Aimsun SLU die ausschließliche Kontrolle über die Verteidigung oder Beilegung desselben erhält und dass der Lizenznehmer Aimsun SLU alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch und jede angemessene Unterstützung in diesem Zusammenhang gewährt.

4.2. Für den Fall, dass ein Dritter eine solche Klage wegen Rechtsverletzung erhebt, oder wenn Aimsun SLU glaubt, dass die Möglichkeit einer solchen Klage besteht, hat Aimsun SLU das Recht, nach eigenem Ermessen (i) dem Lizenznehmer das Recht verschaffen, die Software weiterhin zu nutzen, oder (ii) die Software so zu verändern oder zu ersetzen, dass sie nicht mehr verletzend ist, oder (iii) die hierin gewährten Rechte und Lizenzen zu beenden und dem Lizenznehmer die an Aimsun SLU gezahlten Lizenzgebühren zu erstatten.

4.3. Aimsun SLU haftet nicht gemäß dieser Klausel 4, wenn der Anspruch auf eine Rechtsverletzung auf Handlungen oder Unterlassungen des Lizenznehmers oder Dritter beruht (wie z.B., ohne Einschränkung, wenn er auf Modifikationen der Software durch den Lizenznehmer oder Dritte oder auf der Verwendung von nicht von Aimsun SLU zur Verfügung gestellten Gegenständen oder auf einer Nutzung der Software durch den Lizenznehmer in einer Weise beruht, die den Bestimmungen dieser Vereinbarung widerspricht). Der Lizenznehmer stellt Aimsun SLU von allen in dieser Klausel beschriebenen Ansprüchen frei, die gegen Aimsun SLU geltend gemacht werden können.

4.4. Die obigen Absätze enthalten sämtliche Haftung und Verpflichtungen von Aimsun SLU in Bezug auf die Verletzung von gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechten und Geschäftsgeheimnissen durch die Software.

5. Nutzungsbedingungen

5.1. 5.1. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften des anwendbaren Rechts und der Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung ist der Lizenznehmer ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Aimsun SLUnicht berechtigt,die Software zu verändern, zu dekompilieren, zu disassemblieren, neu zu erstellen, zurückzuentwickeln, zu kopieren, zu reproduzieren oder nachfolgende oder abgeleitete Versionen der Softwarezuerstellen oder andere Maßnahmen zu ergreifen, die den geistigen oder gewerblichen Schutzrechten vonAimsun SLU an der Software entgegenstehen. 5.2. Der Lizenznehmer ist berechtigt, eine (1) Sicherungskopie der lizenzierten Software zu erstellen, um die Nutzung der Software in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung zu sicherzustellen. 5.3. Bei dieser Lizenz handelt es sich um eine Einzellizenz pro Arbeitsplatz. Aimsun SLU stellt dem Lizenznehmer die entsprechenden Freischaltcodes zur Aktivierung der Software zur Verfügungoder hat dem Lizenznehmer die entsprechenden Freischaltcodes zur Aktivierung der Software zur Verfügung gestellt. Sofern nicht anders mit Aimsun SLU vereinbart, darf der Lizenznehmer nur eine Kopie der Software zur Nutzung an verschiedenen Arbeitsplätzen auf einem Server installieren und verwenden. 5.4. Für die Installation, das Einspielen, die Reproduktion und die Ausführung der Software ist keine Genehmigung von Aimsun SLU erforderlich, wenn dies für den Lizenznehmer erforderlich ist, um die Software bestimmungsgemäß zu nutzen und in Übereinstimmung mit der jeweils gewährten Lizenz erfolgt. 5.5. Der Lizenznehmer darf die Software nicht an Dritte übertragen, unterlizenzieren, abtreten oder aushändigen. Der Lizenznehmer darf die Software nicht aus dem Land ausführen, in dem sie ihm bereitgestellt wird.

5.2. Der Lizenznehmer darf eine (1) Sicherungskopie der lizenzierten Software erstellen, um die Nutzung der Software in Übereinstimmung mit diesem Vertrag zu unterstützen.

5.3. Diese Lizenz ist eine Einzellizenz für jede Workstation. Aimsun SLU stellt dem Lizenznehmer den entsprechenden Key Code, der die Software aktiviert, zur Verfügung oder hat diesen zur Verfügung gestellt. Wenn mit Aimsun SLU vereinbart, darf der Lizenznehmer nur eine Kopie der Software auf einem Server installieren und nutzen, die für verschiedene Arbeitsstationen verwendet werden soll.

5.4. Für die Installation, das Laden, die Vervielfältigung und die Ausführung der Software ist keine Genehmigung von Aimsun SLU erforderlich, wenn diese Tätigkeiten für die bestimmungsgemäße Nutzung der Software durch den Lizenznehmer notwendig sind und sie in Übereinstimmung mit der jeweiligen Art der erteilten Lizenz durchgeführt werden.

5.5. Der Lizenznehmer darf die Software nicht an Dritte übertragen, unterlizenzieren, abtreten oder ausliefern. Der Lizenznehmer darf die Software nicht aus dem Land exportieren, in dem die Software dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellt wird.

6. Rechte

6.1. 6.1. Die lizenzierte Software (einschließlich aller vom Lizenznehmer erstellten autorisierten Kopien) und alle zugehörigen Komponenten sowie alle geistigen und gewerblichen Schutzrechte daran sind und bleiben jederzeit Eigentum von Aimsun SLU bzw.seiner Lizenzgeber. DerLizenznehmer erwirbt keinerlei Rechte, Ansprüche oder Anteile, mit Ausnahme der indieserLizenzvereinbarung genannten. 6.2. Der Lizenznehmer darf keine Urheberrechts-, Marken-oder Eigentumsrechtsvermerke, Haftungsausschlüsse oder Warnhinweise entfernen, die auf oder in irgendeinem Teil der Software angebracht oder beinhaltet sind. Alle Kopien der Software (einschließlich der Sicherungskopie) müssen mit den gleichen Urheberrechts-, Marken-und Eigentumsvermerken wie das Original versehen sein.

6.2. Der Lizenznehmer darf keine Urheberrechts-, Marken-, Eigentumsrechts-, Haftungsausschluss- oder Warnhinweise entfernen, die auf einem Teil der Software enthalten oder darin eingebettet sind. Alle Kopien der Software (einschließlich der Sicherungskopie) müssen alle Urheberrechts-, Marken- und Eigentumshinweise wie im Original enthalten.

7. Gewährleistung

7.1. Mit dem Aufbrechen der versiegelten Softwareverpackung, der Installation, dem Herunterladen, dem Kopieren oder der Nutzung der genannten Software, je nachdem, was zuerst eintritt, trägt der Lizenznehmer das gesamte Risiko für Verlust und Beschädigung der Software. Im Falle einer solchen Beschädigung oder eines Verlustes ist Aimsun SLU nicht verpflichtet, verlorene oder beschädigte Software zu ersetzen oder zu reparieren.

7.2. Aimsun SLU garantiert für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum des Bruchs des versiegelten Softwarepakets, der Installation, des Herunterladens, der Kopie und/oder der Nutzung, je nachdem, was zuerst eintritt, dass die lizenzierte Software im Wesentlichen in Übereinstimmung mit ihren Spezifikationen, wie sie in ihrer Dokumentation dargelegt sind, funktionieren wird. Jede Forderung des Lizenznehmers im Rahmen dieser Garantiebestimmung ist nur dann gültig, wenn der Lizenznehmer den Mangel innerhalb der oben genannten Frist von neunzig (90) Tagen schriftlich an Aimsun SLU meldet.

7.3. Während des Zeitraums, für den die im obigen Absatz erwähnte Garantie gilt, besteht das ausschließliche Rechtsmittel des Lizenznehmers darin, dass Aimsun SLU nach eigenem Ermessen die für fehlerhaft befundene Software korrigiert oder ersetzt. Wenn Aimsun SLU während der geltenden Gewährleistungsfrist nicht in der Lage ist, die Mängel der Software zu beheben, oder wenn sich die ersetzte Software innerhalb eines Zeitraums von neunzig (90) Tagen ebenfalls als mangelhaft erweist, gewährt Aimsun SLU nach Wahl des Lizenznehmers und als dessen ausschließliches Rechtsmittel eine Gutschrift oder Rückerstattung des für die genannte Software gezahlten Preises.

7.4. Aimsun SLU ist nicht verpflichtet, einen verlorenen oder gestohlenen Hauptschlüssel zu ersetzen. Der Verlust oder Diebstahl des Master Keys hat die Beendigung der vorliegenden Lizenz zur Folge.

7.5. Abgesehen von den in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen von Aimsun SLU haftet Aimsun SLU nicht für Schäden oder Verluste, ob direkt oder indirekt, die sich aus oder in Verbindung mit dem Versagen der Software ergeben, im Wesentlichen ihren Spezifikationen zu entsprechen.

7.6. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Fehler der Software, die durch: i) jede Modifikation oder Änderung, die nicht von Aimsun SLU vorgenommen wurde; ii) jegliche Nichtkonformität, die durch die Verwendung der Software in Kombination mit Produkten, Waren, Dienstleistungen oder anderen Gegenständen verursacht wird, die von einer anderen Person als Aimsun SLU bereitgestellt wurden; iii) jede Nutzung der Software in einer mit der Software inkompatiblen Betriebsumgebung oder wenn die Hardware des Lizenznehmers anderweitig eine Fehlfunktion der Software verursacht. iii) sonstige Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Aimsun SLU liegen, insbesondere der Ausfall oder die Unerreichbarkeit von Internetknotenpunkten aufgrund von Hardware- oder Softwareproblemen außerhalb des Aimsun SLU-Webservers, einschließlich Inkompatibilitäten, die sich aus Änderungen der Nicht-Aimsun SLU-Software ergeben.

7.7. Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Zugang zum Aimsun SLU Webserver durch technische Probleme für kurze Zeit unterbrochen werden kann. Aimsun SLU wird den Zugang so schnell wie möglich wiederherstellen.

7.8. Abgesehen von den in diesem Vertrag festgelegten Bestimmungen gibt Aimsun SLU keine weiteren Garantien und der Lizenznehmer erhält keine weiteren Garantien jeglicher Art. Kein Händler, Vertreter oder Angestellter von Aimsun SLU oder ein Dritter ist befugt, die in dieser Klausel festgelegten Garantien zu ändern, zu erweitern oder eine andere Garantie zu gewähren.

8. Softwarepflege

8.1. 8.1. Außer dem Recht zur Nutzung der Software und der in dieser Vereinbarung bestimmten Gewährleistung erhält der Lizenznehmer von Aimsun SLU keinen zusätzlichen Software-Pflegeleistungen. 8.2. Auf Wunsch des Lizenznehmers kann für Updates und neue Softwareversionen ein Software-Pflegevertrag zu beidseitig akzeptablen Bedingungen abgeschlossen werden. 8.3. Auf Wunsch des Lizenznehmers ist der Abschluss einer Supportservices-Vereinbarung für den technischen Support möglich.

8.2. Sollte der Lizenznehmer Erweiterungen und neue Versionen erhalten wollen, werden die Parteien einen Software-Update-Abonnementvertrag zu beiderseitig akzeptablen Bedingungen abschließen.

8.3. Sollte de Lizenznehmer technische Unterstützung wünschen, werden die Parteien eine Support-Services-Vereinbarung zu beiderseitig akzeptablen Bedingungen abschließen.

9. Haftungsbeschränkung

9.1. 9.1. Außer im Falle von Vorsatz von Aimsun SLUsowie bei Tod oder Personenschäden und soweit in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anderweitig bestimmt, ist die Gesamthaftung von Aimsun SLU für alle Schäden und Verlusteaus, im Zusammenhang oder in Verbindung mit der Software und ihrer Nutzung oder im Allgemeinen aus dieser Vereinbarung, egal aus welchem Rechtsgrund (gleich ob aus Vertrag, aus Gesetz oder anderweitig), derHöhe nach auf dieim Rahmen dieser Vereinbarung vom Lizenznehmer an Aimsun SLU gezahlten Lizenzgebühren beschränkt. 9.2. Aimsun SLU übernimmt keinerlei Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, fürentgangenen Gewinn oder entgangene Einnahmen, Geschäftsausfälle, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, Kosten für Ersatzdienstleistungen, -programme oder -lieferungen, Ausfallkosten, Datenverlust, Imageverlust oder Verlust des geschäftlichen Ansehens, noch für etwaige Schadensatzansprüche Dritter gegenüber dem Lizenznehmer. Dies gilt auch dann, wenn Aimsun SLU auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Der Lizenznehmer stellt Aimsun SLU im Falle von Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gegenüber Aimsun SLU geltend gemacht werden, vollumfänglich frei. 9.3. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anderes bestimmt, sind Ansprüche gegen Aimsun SLU aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung innerhalb eines (1) Jahres nach Entstehen des Anspruchs geltend zu machen. 9.4. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die vorstehenden Haftungsbeschränkungen für erstattungsfähige Schäden eine zwischen dem Lizenznehmer und Aimsun SL vereinbarte Risikoverteilung darstellen und die von Aimsun SLU für die im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung erbrachten Lieferungen und Leistungen erhobenen Lizenzgebühren die vereinbarte Haftungsbeschränkung berücksichtigen ohne deren Berücksichtigung dieLizenzgebühren erheblich höher wären.

9.2. In keinem Fall haftet Aimsun SLU für direkte oder indirekte Schäden, die als Gewinn- oder Umsatzverluste, Geschäftsverluste, Verlust von Gelegenheiten, Kosten für ersetzte Dienstleistungen, Programme oder Gegenstände, Ausfallkosten, Datenverluste, Imageverluste oder Verlust des geschäftlichen Ansehens bezeichnet werden können, noch für Ansprüche, die von einem seiner Kunden gegen den Lizenznehmer erhoben werden, und zwar auch dann, wenn Aimsun SLU auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Der Lizenznehmer wird Aimsun SLU im Falle einer Klage gegen Aimsun SLU durch einen Dritten im Zusammenhang mit diesem Vertrag vollständig schadlos halten.

9.3. Sofern dieser Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht, muss jede Klage, die gegen Aimsun SLU unter oder aus diesem Vertrag erhoben wird, innerhalb eines (1) Jahres nach Auftreten des Klagegrundes eingeleitet werden.

9.4. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die vorstehenden Beschränkungen der erstattungsfähigen Schäden eine ausgehandelte Risikoverteilung zwischen dem Lizenznehmer und Aimsun SL darstellen und dass die Gebühren von Aimsun SLU für die im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Gegenstände und Dienstleistungen die getroffene Vereinbarung über die Haftungsbeschränkung berücksichtigen, so dass die Gebühren von Aimsun SLU im Rahmen dieses Vertrages ohne den Nutzen dieser Bestimmungen wesentlich höher gewesen wären.

10. Zahlungen

10.1. 10.1. Als Gegenleistung für die dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte zahlt der Lizenznehmer Aimsun SLU die entsprechenden Lizenzgebühren zu den mit Aimsun SLU vereinbarten Bedingungen. 10.2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Zahlung per Banküberweisung mit unmittelbarer Gutschrift auf das jeweils von Aimsun SLU bezeichnete Bankkonto. Die Zahlung erfolgt in Euro. Zu diesem Zweck werden die fälligen Zahlungsbeträge zu dem am Zahlungstag geltenden Wechselkurs in Euro umgerechnet. 10.3. Alle Steuern, Gebühren und Einbehalte auf die gemäß dieser Klausel zu zahlenden Lizenzgebühren sind vom Lizenznehmer zu tragen und zu bezahlen.

10.2. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, erfolgt die Zahlung per Banküberweisung in sofort verfügbaren Mitteln auf das Bankkonto, das Aimsun SLU von Zeit zu Zeit benennen kann. Die Zahlung erfolgt in Euro, und zu diesem Zweck werden die fälligen Beträge zu dem am Tag der Zahlung geltenden Wechselkurs in Euro umgerechnet.

10.3. Alle Steuern, Abgaben und Einbehalte, die auf die in dieser Klausel vorgesehenen Gebührenzahlungen anwendbar sind, sind vom Lizenznehmer zu tragen und zu zahlen.

11. Geheimhaltung

11.1. 11.1. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software erhebliche kreative Anstrengungen und vertrauliche Informationen, Ideen und Ausdrücke enthält deren Werterheblich beeinträchtigt würde, falls Dritte genaue Kenntnis über die Art und Weise ihrer Programmierung erhalten sollten oder eine nicht vereinbarungsgemäße Nutzung erfolgt. 11.2. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Software streng vertraulich zu behandeln und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, die zum Schutz dieser Vertraulichkeit erforderlich sind (einschließlich, aber nicht abschließend, Abschluss von Vertraulichkeitsvereinbarungen mit allen Mitarbeitern, die Zugriff auf die Software haben). Der Lizenznehmer darf die Software mit Ausnahme seiner eigenen Mitarbeiter (und in diesem Fall nur im unbedingt notwendigen Rahmen) sowie der Mitarbeiter von Aimsun SLU ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Aimsun SLU weder ganz noch teilweise in irgendeiner Form anderen Personen offenlegen, zur Verfügung stellen oder anderweitig zugänglich machen.

11.2. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Software streng vertraulich zu behandeln und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um diese Vertraulichkeit zu wahren (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Unterzeichnung von Vertraulichkeitsvereinbarungen mit denjenigen seiner Mitarbeiter, die Zugang zur Software haben). Der Lizenznehmer darf die Software weder ganz noch teilweise in irgendeiner Form anderen Personen als seinen eigenen Mitarbeitern (und in diesem Fall auf einer Need-to-know-Basis) und den Mitarbeitern von Aimsun SLU ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Aimsun SLU offenlegen, zur Verfügung stellen oder anderweitig zugänglich machen.

12. Beendigung der Vereinbarung

12.1. 12.1. Diese Vereinbarung wird wirksam, sobald das versiegelte Softwarepaketvom Lizenznehmergeöffnetoder –je nachdem, was zuerst eintritt –die Software von Aimsun SLU installiert, heruntergeladen, kopiertoder verwendet wird.

12.2. 12.2. Aimsun SLU kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an den Lizenznehmer kündigen, wenn
(i) der Lizenznehmer fällige Zahlungen nicht zu dem mit Aimsun SLU vereinbarten Zeitpunkt leistet;
(ii) der Lizenznehmer gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach schriftlicher Benachrichtigungheilt oder,wenn keine Heilung möglich ist, mit sofortiger Wirkung und ohne Nachfrist, oder wenn der Lizenznehmer Insolvenz beantragt oder sich in freiwilliger oder unfreiwilliger Insolvenz oder einer anderen Situation der Zahlungsunfähigkeit befindet, es sei denn,er kann seine Fähigkeit, die ihm aus dieser Vereinbarung entstehenden Verpflichtungen zu erfüllensowie für begangene Vertragsverstöße haftbar gemacht zu werden., ausreichend gewährleisten., oder

12.3 Wenn die Software nur zu Testzwecken lizenziert wird, wird diese Lizenz nach Ablauf der mit Aimsun SL vereinbarten vorläufigen Laufzeit gekündigt. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Lizenznehmer wählen, ob er die Software erwerben möchte. In diesem Fall muss der Lizenznehmer Lizenzgebühren zahlen und die Bedingungen dieses Vertrags akzeptieren.

12.4 Bei Beendigung dieses Vertrages hat der Lizenznehmer die Nutzung der Software sofort einzustellen und innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach der Beendigung: (i) er Aimsun SLU alle Kopien der Software sowie alle anderen Dokumente, Materialien und Informationen, in welcher Form und Unterstützung auch immer, bezüglich der Software zurückgibt, die der Lizenznehmer von Aimsun SLU erhalten hat; (ii) für den Fall, dass Informationen oder Daten bezüglich der Software in einer Zentraleinheit oder einem anderen Speichermedium oder einer Einrichtung gespeichert wurden und nicht an Aimsun SLU geliefert werden konnten, muss der Lizenznehmer alle besagten Informationen und Daten vollständig und endgültig löschen und jegliche Nutzung der Software einstellen; und (iii) Der Lizenznehmer muss Aimsun SLU schriftlich bestätigen, dass alle oben in dieser Klausel 12.3 erwähnten Gegenstände und Informationen entweder zurückgegeben oder gelöscht wurden.

12.5 Ziffer 4, 6 und 11 gelten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung weiter.

13. Abtretung

13.1 Der Lizenznehmer darf diesen Vertrag oder die hierin gewährten Rechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Aimsun SLU in keiner Weise abtreten oder übertragen. Jede Abtretung oder Übertragung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Aimsun SLU, sei es freiwillig oder kraft Gesetzes, berechtigt Aimsun SLU zur sofortigen Beendigung des Vertrags.

13.2 Aimsun SLU kann diesen Vertrag ohne die vorherige Zustimmung des Lizenznehmers abtreten. In jedem Fall ist der Abtretungsempfänger an alle hierin festgelegten Bedingungen und Konditionen gebunden.

14. Geltendes Recht. Gerichtsbarkeit

14.1 Auslegung, Gültigkeit und Erfüllung dieser Vereinbarung unterliegen mit Ausnahme der Bestimmungen zur Rechtswahl und der Statuten über internationale Warenverkäufe (darunter das UN-Übereinkommenvom 11. April 1980 über Verträge über internationale Warenverkäufe) in jeder Hinsicht dem spanischen Recht.

14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Barcelona (Spanien).

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Zitieren Aimsun Next

Aimsun Next 23

Aimsun (2023). Aimsun Next 23 User's Manual, Aimsun Next Version 23.0.0, Barcelona, Spanien. Zugriff am: July. 19, 2023. [Online].
Verfügbar: https://docs.aimsun.com/next/23.0.0/


Aimsun Next 20.0.5

Aimsun (2021). Aimsun Next 20.0.5 User's Manual, Aimsun Next Version 20.0.3, Barcelona, Spanien. Accessed on: May. 1, 2021. [In software].
Available: qthelp://aimsun.com.aimsun.20.0/doc/UsersManual/Intro.html

Aimsun Next 23

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Aimsun Next 23

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